Rechtsprechung
LG Nürnberg-Fürth, 16.02.2015 - 17 Qs 7/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rudolph-recht.de
Bewährungsauflage soziale Netzwerke
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Universität des Saarlandes (Kurzinformation)
Facebook-Verbot während Bewährungszeit unzulässig
Sonstiges
- rudolph-recht.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Facebook-Verbot als Bewährungsauflage unzulässig
Verfahrensgang
- AG Nürnberg, 27.11.2014 - 403 Ds 801 Js 20601/14
- LG Nürnberg-Fürth, 16.02.2015 - 17 Qs 7/15
Papierfundstellen
- StraFo 2015, 126
Wird zitiert von ...
- LG Heilbronn, 20.10.2016 - 8 Qs 42/16
Widerruf einer Strafaussetzung : Erneute Anhörung des Verurteilten nach Setzen …
Beschränkt sich das bewährungsüberwachende Gericht in Konstellationen wie der Vorliegenden darauf nach durchgeführter Anhörung darauf hinzuweisen, dass die Widerrufsvoraussetzungen vorliegen und der Widerruf mit gesondertem Beschluss zeitnah (OLG München StV 2014, 493; LG München StraFo 2015, 126) ergehen wird, und fügt es hinzu, dass im Vorfeld des Erlasses des Beschlusses noch eintretende Veränderungen zu berücksichtigen sein werden, sofern sie dem Gericht zur Kenntnis gelangen, und widerruft es dann die Strafaussetzung, ohne bei der Begründung des Widerrufs auf den weiterhin fruchtlos verstrichenen Zeitraum nach der Anhörung abzustellen, besteht für eine nochmalige Anhörung kein Bedürfnis, weil sich der Widerruf ausschließlich auf den Zeitraum vor der durchgeführten Anhörung bezieht, zu welchem sich der Verurteilte äußern konnte.